Ein ambulanter Pflegedienst dient zur pflegerischen und medizinischen Versorgung in der häuslichen Umgebung.
Irrtümlich ist, dass der ambulante Pflegedienst nur bei Kranken und alten Menschen vorstellig ist.
Jeder Mensch, der eine medizinische Versorgung in der Häuslichkeit beansprucht ,hat ein Anrecht auf einen Pflegedienst, sofern diese Person/ Kontaktperson, gleich welchen Alters nicht in der Lage ist , diese medizinische Versorgung eigenständig zu verrichten.
Hierunter fallen z.B. Versorgung nach Operationen, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände, Verabreichen von Medikamenten, Infusionen, Injektionen, PEG-, Port,-Stomaversorgungen, sowie Einläufe etc.
Bei der medizinischen Versorgung spielt hierbei keine Rolle, ob die betroffene Person einen Pflegegrad hat.
Wichtig ist hierbei nur, dass der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellt. Die verordnungsfähigen Maßnahmen sind für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt und können bei Bedarf verlängert werden.